Zukunft der Tiroler Spitäler absichern

Spitalsreform – stationärer Regionaler Strukturplan Gesundheit 2025.

  • Grundsatzbeschluss der Landeszielsteuerungskommission im Oktober 2017 gefasst
  • Überarbeitung des RSG mit Planungspartner EPIG 
  • Ausbau von tages-, wochenklinischen und spitalsambulanten Leistungen 
  • Umsetzung von integrierten Versorgungskonzepten 
  • Etablierung von Übergangs- und Schwerpunktpflegeeinrichtungen 
  • Integrative Gesundheits- und Pflegeplanung 
  • Partizipativer Prozess zur Abstimmung des RSG 

Die Landeszielsteuerungskommission (LZK), bestehend aus Land Tirol, Tiroler Gemeindeverband, Tiroler Gebietskrankenkasse (TGKK) sowie weiteren Sozialversicherungsträgern und dem Bund, hat im Herbst 2018 die Überarbeitung des stationären Regionalen Strukturplanes Gesundheit (RSG) 2025 („Tiroler Krankenanstaltenbettenplan“) in Auftrag geben.

„Im Fokus stehen Maßnahmen zur Spitalsentlastung, zur Kostendämpfung und zur besseren Abstimmung medizinischer Leistungen zwischen den Krankenhäusern. Vordergründiges Ziel der LZK ist dabei, dass die hohe medizinische Versorgungsqualität auch in Zukunft gewährleistet werden kann“, betont Gesundheitslandesrat und LZK-Vorsitzender Bernhard Tilg.

Die eingeleitete Spitalsreform folgt bundesweiten Vorgaben aus der österreichischen Gesundheitsreform („Zielsteuerung Gesundheit“, 15a-Vereinbarung), dem Landes-Zielsteuerungsübereinkommen zur Umsetzung der Gesundheitsreform im Bundesland Tirol und ist eng eingebettet in das Umfeld „Ambulanter RSG“ inklusive Umsetzung von Primärversorgungseinheiten und dem „Strukturplan Pflege 2012 – 2022“.

„Integrierte Gesundheits- und Pflegeplanung ist Voraussetzung für eine qualitätsvolle, gleichmäßige und bestmöglich erreichbare, medizinisch- und pflegerisch adäquate sowie bedarfs- und patientenorientierte aber auch gesamtwirtschaftlich effiziente Versorgung der Tiroler Bevölkerung. Dafür ist das Zusammenwirken zwischen stationärem und ambulanten RSG, dem Strukturplan Pflege sowie der Ausbildung von Personen in Gesundheits- und Pflegeberufen unerlässlich“, bekräftigt Tilg (siehe dazu Grafik im Anhang!).

Das Land Tirol, der Tiroler Gemeindeverband, die Stadt Innsbruck, die Tiroler Gebietskrankenkasse, weitere Sozialversicherungsträgerträger und der Bund stehen gemeinsam und entsprechend ihren Kompetenzen und Zuständigkeitsbereichen zu einer integrierten Versorgung im Bereich Gesundheit und Pflege. Mit dem Blick auf die bestmögliche Versorgung der Tiroler Bevölkerung werden mit den strategischen und gesetzlich hinterlegten Planungsinstrumenten stationärer RSG, ambulanter RSG und Strukturplan Pflege die Weichen für die Zukunft gestellt.

Die Umbildung des stationären RSG („Tiroler Krankenanstaltenbettenplan“) und die damit einhergehende Spitalsreform ist u.a. aufgrund der demographischen Entwicklung, des damit einhergehenden geänderten medizinischen Versorgungsbedarfes, der medizinischen Entwicklungen, der rechtlichen Rahmenbedingungen auf Bundesebene (Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, Ärzteausbildungsordnung, Rahmenqualitätsvorgaben usw.) und der finanziellen Rahmenbedingungen (Kostendämpfungspfad, Betriebsabgänge, klinischer Mehraufwand, in- und ausländische GastpatientInnen, Systemänderungen im Bereich der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung usw.) notwendig geworden“, so LR Tilg.

Außerdem habe sich die stationäre PatientInnenversorgung in Österreich und in Tirol in den letzten Jahren weg von der Bettenorientierung hin zur Leistungsorientierung entwickelt. „Durch die patientenorientierte Straffung der Versorgungsprozesse in Richtung tages-, wochenklinische und ambulante Leistungserbringung unterliegen die traditionellen bettenführenden Organisationseinheiten in allen Krankenhäusern einem weiteren Umstrukturierungsbedarf. Dadurch stellen sich vielfach Fragen der Auslastung bzw. die Notwendigkeit der Effizienzsteigerung in den Krankenhäusern“, erklärt Bernhard Tilg.

„Die Spitalsreform wird wesentliche Schritte zu einer verbesserten Aufgaben- und Angebotsabstimmung zwischen den Krankenhäusern einleiten. Jedes Krankenhaus soll zukünftig stärker im Kontext der umliegenden Krankenhäuser agieren. Dadurch sollen Koordination und Kooperation im Sinne einer Gesamtverantwortung für die Gesundheitsversorgung gestärkt werden. Bei allen Planungsgrundsätzen steht die beste medizinische Versorgung aller Tirolerinnen und Tiroler im Mittelpunkt“, betont Tilg. Die Anpassung stationärer Bettenstrukturen an das leistungsmengenmäßig notwendige und tirolweit ausgewogene Maß erfolgte auf Vorschlag des Planungspartners EPIG, der vom Land Tirol dafür beauftragt wurde. 

„Zur Entlastung der Tiroler Spitäler muss die österreichische Gesundheitsreform konsequent weiter umgesetzt werden. Der weitere Ausbau von tages- , wochenklinischen und spitalsambulanten Leistungen, wie das bereits in Betrieb gegangene Ambulante Erstversorgungszentrum am Landeskrankenhaus Innsbruck, die Umsetzung von integrierten Versorgungskonzepten an den Beispielen Palliativ- und Hospizversorgung oder Behandlungspfad Herzinsuffizienz und Etablierung von Übergangs- und Schwerpunktpflegeeinrichtungen, wie im Strukturplan Pflege 2012-2022 des Landes Tirol vorgesehen und bereits im Landeskrankenhaus Hall und Bezirkskrankenhaus Schwaz zur Entlastung der Akut-Krankenhäuser etabliert, sind Beispiele dafür“, sagt der Gesundheitslandesrat.

Für eine qualitativ hochwertige und bedarfsorientierte Gesundheitsversorgung für alle  Tirolerinnen und Tiroler ist eine Optimierung von Ressourceneinsatz und Qualität, insbesondere in Form von Ausbildung und nachhaltiger Bereitstellung der erforderlichen Personalressourcen eine wesentliche Voraussetzung für die langfristige Gewährleistung einer hochwertigen und bedarfsorientierten Gesundheitsversorgung. „Anpassungen in der Organisation und in den Versorgungsformen der Krankenhäuser sollen mittelfristig zu einer Entlastung des Personals führen“, so Tilg und weiter: „Letztendlich stehen die PatientInnen im Zentrum aller Bestrebungen, denen eine bestmögliche medizinische und pflegerische Versorgung gewährleistet werden soll“. Ein wesentliches Ziel der Spitalsreform ist eine gleichmäßige und bestmögliche erreichbare, aber auch wirtschaftlich und medizinisch sinnvolle PatientInnenversorgung, die Forcierung interdisziplinärer Bettenbelegungen, ein abgestimmtes Leistungsangebot zwischen den Krankenhäusern sowie Maßnahmen zur Spitalsentlastung und Kostendämpfung“, so LR Tilg abschließend.   

Die Überarbeitung des "Tiroler Krankenanstaltenbettenplanes" erfolgt im Rahmen eines partizipativen Prozesses mit allen betroffen Krankenhäusern. In sogenannten „Häusergesprächen“ werden die jeweiligen Vorhaben in den kommenden Wochen und Monaten diskutiert und entwickelt. Gegen Ende des Prozesses finden Regionalkonferenzen statt, in welchen die gemeinsam erreichten Ergebnisse vorgestellt werden. Die Landeszielsteuerungskommission wird abschließend den Tiroler Krankenanstaltenbettenplan beschließen und Teile davon einer Verordnung zuführen.

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