- Regierungsvorlage betreffend ein Gesetz über die Erhebung einer Freizeitwohnsitzabgabe und einer Leerstandsabgabe (Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz – TFLAG).
- Antrag betreffend Förderprogramm zur Umsetzung der Radonschutzverordnung.
- Dringlichkeitsantrag betreffend Zielgerichtete Unterstützung in Zeiten der Teuerung: Kautionsfonds ehestmöglich einrichten
- Dringlichkeitsantrag betreffend Anpassung der EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom
Regierungsvorlage betreffend ein Gesetz über die Erhebung einer Freizeitwohnsitzabgabe und einer Leerstandsabgabe (Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz – TFLAG)
Die Tiroler Landesregierung hat gestern eine Vorbehaltsgemeinden-Verordnung beschlossen, damit kann ein Großteil der Tiroler Gemeinden in Zukunft noch effizienter gegen Freizeitwohnsitze und Leerstände vorgehen. „Wohnen ist ein Grundbedürfnis und mit Grundbedürfnissen spielt man nicht. Als Tiroler Volkspartei verfolgen wir das klare Ziel, der Immobilienspekulation einen Riegel vorzuschieben. Diese neue Vorbehaltsgemeinden-Verordnung ist hierzu ein weiterer wichtiger Schritt, um speziell in Hotspot-Regionen die Spekulation eindämmen zu können“, so VP-Tirol Wohnbausprecher Dominik Mainusch. Er betont außerdem, dass die geplante Leerstandsabgabe ein probates Mittel sei, um dringend benötigten Wohnraum verfügbar zu machen. Landeshauptmann Günther Platter hat bei der Landeshauptleutekonferenz bereits ein starkes Signal gesetzt, indem er einen einstimmigen Beschluss der österreichischen Landeshauptleute zur Verländerung von Teilen des Volkswohnungswesens herbeigeführt hat. Hier erwartet sich Mainusch jetzt zügig auch entsprechende Bewegung auf Bundesebene: „Wichtig ist, dass wir dort ansetzen, wo der Druck am größten ist. Mit der Leerstandsabgabe können wir bei Bestandsobjekten effektiv gegensteuern und so Wohnraum für junge Familien mobilisieren. Um einen echten Lenkungseffekt erzielen zu können, muss der Bund diese Kompetenz aber rasch an die Länder abgeben.“ Die Zeit dränge, so der VP-Wohnbausprecher, weil die Teuerung immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter Druck bringe, die sich die Mieten kaum mehr leisten könnten.
Antrag betreffend Förderprogramm zur Umsetzung der Radonschutzverordnung
Radon ist ein radioaktives Edelgas, das in Gestein und Boden durch radioaktiven Zerfall aus dem natürlich vorkommenden Element Uran entsteht. Radon ist unsichtbar, geruch- und geschmacklos. Das Edelgas wandelt sich durch radioaktiven Zerfall in weitere radioaktive Elemente, seine Zerfallsprodukte, um. Radon und seine Zerfallsprodukte gelangen durch die Atmung in die Lunge. Als Edelgas bleibt Radon nur kurz in den Atemwegen, weil es gleich wieder ausgeatmet wird. Die Zerfallsprodukte sind hingegen Feststoffe, die in den feuchten Atemwegen hängen bleiben. Das Lungengewebe ist dadurch über längere Zeit Strahlung ausgesetzt. Diese kann die oberen Zellschichten des Lungengewebes schädigen und zur Entstehung von Lungenkrebs führen. Das Lungenkrebsrisiko ist umso größer, je höher die Radonkonzentration in der Atemluft ist und je länger eine Person die radonhaltige Luft einatmet.
„Der Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen wird durch die Neufassung des Strahlenschutzgesetzes und die neue Radonschutzverordnung geregelt. Die Radonbelastung soll gesenkt und dadurch die Gesundheit von Arbeitskräften geschützt werden. Das neue Strahlenschutzgesetz regelt erstmals den Schutz von Arbeitskräften an Arbeitsplätzen in Radonschutzgebieten. Radonschutzgebiete werden in der Radonschutzverordnung ausgewiesen. Es handelt sich um Gebiete, in denen aufgrund der Eigenschaften des Bodens mit erhöhter Wahrscheinlichkeit mit hohen Radonkonzentrationen in Innenräumen zu rechnen ist. Betroffen sind alle Arten von Arbeitsplätzen in Erd- und Kellergeschoßen, die sich in Betrieben und öffentlichen Einrichtungen in einem Radonschutzgebiet befinden“, erläutert VP-Klubobmann Jakob Wolf.
Wenn sich Personen regelmäßig und über längere Zeit in Räumen mit erhöhter Radonkonzentration aufhalten, steigt ihr Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken. Die Messung der Radonkonzentration an Arbeitsplätzen und falls notwendig die Durchführung von Maßnahmen zur Senkung der Radonbelastung dienen dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten. Der Radonschutz am Arbeitsplatz liegt in der Verantwortung Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber!
Bestand eine betroffene Betriebsstätte bereits vor 1. August 2020, muss die Arbeitsgeberin/der Arbeitgeber bis 31.07.2022 eine Radonmessung bei einer ermächtigten Überwachungsstelle beauftragen. Wird nach 1. August 2020 eine betroffene Betriebsstätte eröffnet, muss die Arbeitsgeberin/der Arbeitgeber innerhalb von sechs Monaten eine Radonmessung bei einer ermächtigten Überwachungsstelle beauftragen. Die Überschreitung dieser Fristen stellt eine Verwaltungsübertretung dar.
Fällt ein Betrieb in den Geltungsbereich des Radonschutzes am Arbeitsplatz, so ist dieser verpflichtet, über eine ermächtigte Überwachungsstelle entsprechende Radonmessungen durchzuführen. Die damit einhergehenden Kosten stellen für die Betriebe, besonders auch in der aktuell schwierigen Zeit, eine finanzielle Mehrbelastung dar. Der vorliegende Antrag zielt daher darauf ab, Fördermaßnahmen für betroffene Betriebe sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen.
Dringlichkeitsantrag betreffend Zielgerichtete Unterstützung in Zeiten der Teuerung: Kautionsfonds ehestmöglich einrichten
„Die Teuerung trifft Menschen mit geringeren Einkommen besonders hart. Insbesondere der Wohnungsmarkt befindet sich schon seit längerem in einer Preisspirale, welche es für viele Menschen mittlerweile kaum mehr möglich macht, eine leistbare Wohnung zu finden. Zu den ohnehin schon horrenden Mieten kommt noch dazu, dass zu Beginn der Mietdauer eine Kaution in der Höhe mehrerer Monatsmieten zu begleichen ist. Alleine daran scheitert in vielen Fällen die Wohnungssuche, weil Menschen nicht über ausreichend finanzielle Reserven für diese Kaution verfügen.
Ein Kautionsfonds, aus welchem in Form eines Darlehens, das in kleinen und daher leistbaren Monatsraten rückerstattet wird, Menschen Unterstützung bei der Zahlung ihrer Kaution erhalten, könnte diese Problematik leicht lösen. Aus diesem Grund wurde bereits in Oberösterreich und der Steiermark ein solcher Fonds erfolgreich eingerichtet. Die Summe der einzusetzenden finanziellen Mittel wäre überschaubar, denn das zurückfließende Geld wird erneut für die Unterstützung weiterer Kautionszahlungen zur Verfügung gestellt“, erklärt VP-Wohnsprecher Dominik Mainusch.
Dringlichkeitsantrag betreffend Anpassung der EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom
Als Beitrag zur Verwirklichung der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens 2015 und des Ziels der Europäischen Union, den Bruttoendenergieverbrauch der Union bis 2030 zu einem Anteil von mindestens 32% durch erneuerbare Energie zu decken, sowie im Bestreben, die Klimaneutralität Österreichs bis 2040 zu erreichen, ist das Ziel des EAG, die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen, wie eben Photovoltaikanlagen zu fördern (EAG §4, Abs1).
„Die Neuerrichtung, Erweiterung und Revitalisierung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen sind in einem solchen Ausmaß zu unterstützen, dass der Gesamtstromverbrauch ab dem Jahr 2030 zu 100% national bilanziell aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt wird (EAG, §4, Abs2). Um diese Ziele zu unterstützen, haben sich bereits tausende Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und nun auch Energiegemeinschaften um die Errichtung einer Photovoltaikanlage bemüht. Sie werden aber in ihren Planungen und der Umsetzung der Errichtung von der Bürokratie der EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom behindert, ja sogar blockiert“, so VP-Energiesprecherin Cornelia Hagele
„Der vorherrschende Fachkräftemangel und die aktuell schwierige Beschaffung der entsprechenden technischen Anlagen machen es den bauausführenden Unternehmen immens schwer, Termine für die Errichtung der Anlagen so zu finden, dass der EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom entsprochen werden kann. Es ist schlichtweg nicht möglich auf eine Förderzusage zu warten, wenn ohnedies ein Engpass bei der Lieferung der technischen Produkte vorherrscht. Gerade deshalb müssen Unternehmen rechtzeitig mit ihren Kunden die Planung, einen Auftrag und schlussendlich eine rechtzeitige Bestellung der Produkte vornehmen können. Auch die Tatsache, dass der Erhalt eines Einspeisezählpunktes vom Netzbetreiber, der eine Voraussetzung zur Einbringung eines Förderantrages darstellt, mehrere Monate dauert, verunmöglicht die Umsetzung vieler Projekte zur Gewinnung erneuerbarer Energie“, erläutert Hagele.
„Es muss möglich sein, einen Förderantrag im antragsgegenständlichen Zeitraum zu stellen, daher ist die derzeitige Bestimmung in der Verordnung zu ändern. Die geltende Bestimmung sieht nämlich vor, dass ein gültiger Förderantrag unbedingt vor Beginn der Arbeiten (rechtsverbindliche Verpflichtung zur Bestellung bzw. eine andere Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht) einzureichen ist.Diese unnötige und nicht zielführende Bürokratie erschwert und verhindert vielfach, den gewünschten Zweck des EAG – nämlich die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen – tatsächlich voranzutreiben“, so Hagele abschließend.