- Wahl der Landesvolksanwältin
- Aktuelle Stunde zum Thema "Stärken, Potenziale, Perspektiven - Unsere Gemeinden als Motoren in der Krise und darüber hinaus"
- Dringlichkeitsantrag betreffend Schließung des Austro Control Flugwetterdienstes am Flughafen Innsbruck
- Antrag betreffend „Freizeitwohnsitzabgabe im Gemeindefinanzbericht darstellen“
Wahl der Landesvolksanwältin
Nachdem Landesvolksanwältin Maria Luise Berger aus persönlichen Gründen auf eine erneute Bewerbung verzichtete, wurde die Stelle landesintern ausgeschrieben. Im Hearing, an dem neben dem Landtagspräsidium auch die Klubobleute aller Fraktionen teilgenommen hatten, konnte dabei die promovierte Juristin Doris Winkler-Hofer überzeugen. Auf Vorschlag von Landtagspräsidentin Sonja Ledl-Rossmann wurde sie vom Tiroler Landtag mit 33 von 36 abgegebenen Stimmen gewählt. Ihre sechsjährige Amtsperiode wird die designierte Landesvolksanwältin am 1. April 2022 antreten.
„Mit Doris Winkler-Hofer gewinnt die unabhängige Beratungs- und Beschwerdestelle des Landtages eine ausgewiesene Sozial-Juristin als neue Landesvolksanwältin. Zuletzt als langjährige Bereichsleiterin tätig, ist Winkler-Hofer eine erfahrene Teamleaderin und bringt die nötige Erfahrung im Landesdienst und das Verständnis für verwaltungstechnische Abläufe mit“, erläutert LTPin Sonja Ledl-Rossmann. „Maria Luise Berger übergibt ihrer Nachfolgerin dabei eine hervorragend aufgestellte Landesvolksanwaltschaft. In den vergangenen Jahren hat Berger das weisungsfrei agierende Organ des Landtages zu einer sehr niederschwellig zugänglichen Einrichtung gemacht und gemeinsam mit ihrem Team tausenden Tirolerinnen und Tirolern geholfen – dafür gebührt ihr mein allergrößter Dank!“
Doris Winkler-Hofer wird in den kommenden Wochen von Maria Luise Berger in ihre neuen Aufgabenbereiche eingeführt und ab 1. April 2022 dann die Leitung des achtköpfigen LVA-Teams übernehmen. Stellvertreter der neuen Landesvolksanwältin bleibt Josef Siegele, ihr zur Seite steht zudem der seit 2018 amtierende Behindertenanwalt Kristof Widhalm.
Aktuelle Stunde zum Thema "Stärken, Potenziale, Perspektiven - Unsere Gemeinden als Motoren in der Krise und darüber hinaus"
Die Gemeinde der Zukunft muss vielschichtig und auf verschiedenen Ebenen gedacht werden. Einerseits gibt es die technische Seite - mit Infrastruktur, Breitbandausbau, dem Meldewesen mit Handysignatur und vielem mehr -, andererseits muss eine Vision wesentlich weitergehen als die reine technische Modernisierungen. Dieser Gedanke war der Antrieb für das Impulspapier „Alles Tun hat Raumbezug“. Zudem braucht es die Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit, weshalb auch immer mehr Aufgaben und größere Wertigkeit den Planungsverbänden (z.B. Initiative PV-Koordinatoren) oder gemeinsamen Organe, wie für die Freizeitwohnsitz-Kontrollen, zukommt.
Bundespaket
Im Jahr 2020 wurde den Gemeinden seitens des Bundes eine Milliarde Euro für Investitionen vor Ort zur Verfügung gestellt. Davon wurden bisher mehr als 800 Millionen Euro beantragt und Projekte in einem Gesamtumfang von rund drei Milliarden Euro unterstützt. Mit dem zweiten Gemeindepaket 2021 kamen noch weitere 100 Mio. Euro für strukturschwache Gemeinden dazu. Zusätzlich wurden die Ertragsanteile um 400 Mio. Euro erhöht. Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise für Gemeinden und Länder auch 2022 abzufangen, gibt es ein weiteres Unterstützungspaket:
Die Ertragsanteile der Gemeinden werden um weitere 275 Mio. Euro erhöht. Den Ländern und Gemeinden werden zusätzliche budgetäre Mittel gewährt, wir die Unterstützung der Krankenanstalten um 750 Millionen Euro. Die Länder und Gemeinden werden bis 2025 zusätzlich mit bis zu 840 Millionen Euro unterstützt, in dem der Bund den Ländern und Gemeinden den Anteil, den sie für Maßnahmen der ökosozialen Steuerreform tragen müssten, erlässt. Insgesamt werden damit seitens des Bundes Mittel in Höhe von knapp 1,9 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt.
Tiroler Paket
Das Land Tirol hat in zwei Jahren je 150 Millionen Euro, davon 30 Millionen Euro jährlich zur Abdeckung der fehlenden Abgabenertragsanteile und 40 Millionen Euro für Projekte sowie einmalig 10 Millionen für den Breitbandausbau, in die Hand genommen, um den Gemeinden bestmöglich unter die Arme zu greifen. Damit ging Tirol einen Schritt weiter, wie alle anderen Bundesländer und unterstützte die Kommunen mit frischem Geld:
Tiroler Finanzzuweisungsgesetz 2020 – Liquiditätsstärkung:
- 2020 und 2021 – Erhöhung der Mittel um jeweils 30 Mio. Euro
- 2020: Auszahlung von gesamt 132,4 Millionen Euro an Gemeinden/Gemeindeverbände
- davon 95,2 Millionen Euro allgemeine Bedarfszuweisungen
- davon 4,9 Millionen Euro Bedarfszuweisung Feuerwehr
- davon 25,6 Millionen Euro Covid-19-Sonderförderung
- davon 6,7 Millionen Euro Schul- und Kindergartenbauförderung (SKF)
- 2021: Auszahlung von gesamt 150,6 Millionen Euro an Gemeinden/Gemeindeverbände
- davon 98,9 Millionen Euro allgemeine Bedarfszuweisungen inkl. Schneeräumung Lienz
- davon 5,2 Millionen Euro Bedarfszuweisung Feuerwehr
- davon 11,4 Millionen Euro Covid-19-Sonderförderung
- davon 27,5 Millionen Euro Covid-19-Sonderförderung 2.0
- davon 7,6 Millionen Euro Schul- und Kindergartenbauförderung (SKF)
Mit einem Zitat von John Ruskin resümierte Landesrat Johannes Tratter im Rahmen des Februar-Landtages: „Qualität ist kein Zufall. Sie ist immer das Ergebnis angestrengten Denkens“.
Dringlichkeitsantrag betreffend Schließung des Austro Control Flugwetterdienstes am Flughafen Innsbruck
Der Innsbrucker Flughafen ist für das Land Tirol und die Stadt Innsbruck von enorme Bedeutung. Er ist nicht nur das Tor zur Welt, sondern auch ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und Arbeitgeber. Die Sicherheit der Passagiere und aller Flugzeuge, die am Flughafen Innsbruck landen oder starten, hat deshalb oberste Priorität. Durch die exponierte Lage des Flughafens im Herzen der Alpen weist der Flughafen Innsbruck aber ein wesentlich anderes Umfeld im Vergleich zu einem Großteil der Flughäfen in Europa auf. Wetterseitig muss mit Turbulenzen, Föhn ausgeprägter Gewitterneigung aber auch Starkregenereignissen und extreme Winterverhältnisse gerechnet werden. Ein besonderes Merkmal sind auch die in den Berge oft sehr schnell umschlagenden Wetterbedingungen. Am Flughafen Innsbruck kommen dann noch die bekannten betrieblichen Anforderungen aufgrund der vielen Hindernisse, der erhöhten Steigprofile, enger Kurvenradien und eingeschränkter Flugwege im Notfall dazu. „Nicht ohne Grund ist Innsbruck als einziger Flughafen in Österreich ein sogenannter Cat-C- Flughafen, für den die Piloten im gewerblichen Verkehr eine besondere Schulung benötigen.
Eine exakte Wetterprognose ist hier unausweichlich und muss vor Ort gestellt werden. Die Piloten sind deshalb sehr froh, dass ihnen lokale Wetterberater zur Seite stehen und lokale Ai Traffic Controller den Flugbetrieb überwachen und koordinieren“, erklärt VP-Industriesprecherin Patrizia Zoller-Frischauf, die sich gegen eine Schließung des Austro Control Flugwetterddienstes am Flughafen Innsbruck ausspricht.
Neben den Sicherheitsaspekten dürfe auch die wirtschaftlichen Auswirkungen einer schlechteren Wetterbetreuung der Fluggesellschaften nicht vernachlässigt werden. Seit Jahren findet vor den Winterwochenenden mit der Anreise von Tausenden Urlaubern ein Wetterbriefing statt, welches die Planungen für das Wochenende maßgeblich beeinflusst.
„Ab dem Jahr 2024 sollen die lokalen qualifizierten Fachkräfte durch diverse Wetterstationen ersetzt werden, welche dann automatische Wetterdaten und -prognosen produzieren. Diese können dann im flugmeteorologischen Zentrum Schwechat abgerufen werden. Die Wetterstationen liefern zwar zuverlässige Daten und stellen eine sinnvolle Unterstützung dar, können aber sicherlich nicht die erfahrenen Meteorologen vor Ort mit ihrem Fachwissen ersetzen“, kritisiert die Landtagsabgeordnete.
Antrag betreffend Freizeitwohnsitzabgabe im Gemeindefinanzbericht darstellen
Mit dem Tiroler Freizeitwohnsitzabgabegesetz wurde eine Freizweitwohnsitzabgabe als Gemeindeabgabe geschaffen. Die Gemeinden haben daraufhin Freizeitwohnsitzabgabeverordnungen erlassen und die Höhe der Freizeitwohnsitzabgabe abhängig von der Nutzfläche des Freizeitwohnsitzes im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten festgelegt. „Der Tiroler Landtag hat sich bewusst dafür entschieden eine ausschließliche Gemeindeabgabe zu schaffen. Mit den Einnahmen erhalten die Gemeinden finanzielle Mittel, um die Freizeitwohnsitze zu kontrollieren und insbesondere illegale Freizeitwohnsitze aufzudecken. Da die Freizeitwohnsitzabgabe eine ausschließliche Gemeindeabgabe ist, ist es für die Abgeordneten zum Tiroler Landtag nicht möglich die Einnahmen aus dem Freizeitwohnsitzabgabegesetz betreffend alle Gemeinden Tirols zu erheben. Dennoch wäre es interessant zu wissen wie das geschaffene Instrument wirkt. Daher wird die Landesregierung ersucht die Einnahmen durch die Freizeitwohnsitzabgabe im Gemeindefinanzbericht darzustellen“, erläutert VP-Gemeindesprecher Alois Margreiter sein Ansinnen.