• Maßnahmenpaket "leistbares Wohnen" - Änderung des Tiroler Raumordnungsgesetz 2016, usw.
• Änderung des Tiroler Schulorganisationsgesetz 1991
• Änderung der Geschäftsordnung des Tiroler Landtages 2015
• Allparteienantrag "Grenzkontrollen in Kufstein beenden"
• Dringlichkeitsantrag "Maßnahmen zum Schutz vor Belästigung und Hass im Netz
• Antrag BHS für Gesundheits- und Sozialberufe Tirol
Änderung des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016, der Tiroler Bauordnung 2018, usw.
Mit den Anpassungen im Raumordnungsgesetz, in der Tiroler Bauordnung, dem Abgabengesetz, dem Aufenthaltsabgabegesetz und dem Freizeitwohnsitzgesetz hat der Tiroler Landtag die Schrauben gegen illegale Freizeitwohnsitze und die steigende Wohnraumvermietung über Online-Plattformen wie Airbnb weiter angezogen.
Raumordnungs- und Gemeindelandesrat Johannes Tratter: „Mit dem vorliegenden Entwurf sollen die Möglichkeiten zur effektiven behördlichen Kontrolle der landesgesetzlichen Bestimmungen betreffend Freizeitwohnsitze ausgebaut und zu diesem Zweck insbesondere auch die wechselseitige Information von Behörden im Raumordnungs- und Abgabenrecht in Bezug auf Freizeitwohnsitze gewährleistet werden. Weiters erfolgen zudem einzelne Änderungen. So soll dem Grundsatz des Bodensparens bei der Errichtung neuer Handelsbetriebe verstärkt Rechnung getragen werden. Darüber hinaus erfolgt eine Anpassung bei der Gewährung von Zuschüssen durch den Bodenfonds und bei der Zustellung von Bescheiden betreffend die aufsichtsbehördliche Genehmigung von Flächenwidmungsplänen. Dazu kommt eine Klarstellung, dass die Verwendung von Gebäuden, Wohnungen oder sonstigen Gebäudeteilen zur Beherbergung, sofern diese über Online-Buchungsplattformen erfolgt, jedenfalls eine bewilligungspflichtige Änderung des Verwendungszweckes darstellt.“
„Wenn Wohnobjekte über Onlinevermietung zu Apartmenthäusern werden, dann schadet das nicht nur dem Standort, sondern heizt auch den ohnehin überhitzten Immobilienmarkt weiter an. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass der errichtete Wohnraum auch wirklich den Tirolerinnen und Tirolern zur Verfügung steht und nicht zum Renditebringer für ausländische Investoren wird“, ergänzt VP-Wohnbausprecher LA Dominik Mainusch.
Auch für Tourismussprecher LA Mario Gerber ist es hoch an der Zeit, gegen die Auswüchse der Onlinevermietung vorzugehen: „Auf Plattformen wie Airbnb sind längst nicht mehr kleine Privatvermieter tonangebend, die ihre Wohnung mit Gästen teilen, sondern professionelle Großanleger, die durch ihre Praktiken die Wohnpreise in die Höhe treiben und den Markt ruinieren. Unser Ziel muss sein, bestehende Gesetzeslücken zu schließen und auch internationalen Online-Giganten wie Airbnb klar zu machen, dass sie sich nicht im gesetzesfreien Raum bewegen. Die beschlossene Novelle, die bereits mit 1. März in Kraft tritt, leistet dazu einen wichtigen Beitrag.“
Änderung des Tirol Schulorganisationsgesetzes 1991
Tirol weist eine ausgesprochen kleinteilige und kostenintensive Volksschulstruktur auf. Im Schuljahr 2018/19 wurden von den insgesamt 359 Volksschulen nur 192 (53%) als Schulen mit mindestens vier Klassen geführt.
„In Anwendung der neuen Bestimmungen hat sich jedoch gezeigt, dass die rein vergangenheitsbezogene Ermittlung der maßgeblichen Schülerzahlen für jene Fälle nicht sinnvoll ist, in denen eine Auflassungs- oder Stilllegungsverpflichtung nur für einen kurzen Zeitraum vorläge.
Durch eine Anpassung der Bestimmungen über die verpflichtende Auflassung von Volksschulen insofern, als eine solche dann nicht erfolgen soll, wenn der jeweils maßgebliche Drei-Jahres-Durchschnitt der Anzahl der Schulpflichtigen zwar unterschritten wird, dieser aber in den folgenden drei Jahren mindestens einmal erreicht oder überschritten wird, sollen kurze Stilllegungsphasen oder gar Auflassungen vermieden werden, weil diese neben der fehlenden Praktikabilität zum Ziel einer maßvollen Bereinigung der Standortstruktur keinen Beitrag leisten“, so Bildungslandesrätin Beate Palfrader.
Änderung der Geschäftsordnung des Tiroler Landtages 2015
Der Dringlichkeitsantrag mit dem das Tiroler SchülerInnenparlament in die Geschäftsordnung des Tiroler Landtages aufgenommen wird wurde einstimmig beschlossen.
„Mit diesem Schritt wird das Mitspracherecht der Tiroler Schülerinnen und Schüler ganz klar gestärkt und auf eine neue institutionelle Ebene gehoben. Eine jahrelange Forderung der Schülervertretung wird damit endlich umgesetzt. Der Beschluss des Tiroler Landtages ist für die Jugend in Tirol ein demokratiepolitischer Meilenstein, der die Partizipation der Jugendlichen deutlich verbessere“, freut sich VP-Jugendsprecherin Sophia Kircher.
Beim SchülerInnenparlament schreiben Jugendliche selbst Anträge, diskutieren diese und stimmen anschließend darüber ab. Das Durchlaufen des Prozesses ist gelebte politische Bildung, mit der das Demokratieverständnis und insbesondere Demokratiebewusstsein junger Menschen gefördert wird.
Zukünftig findet mindestens einmal pro Semester eine Sitzung des SchülerInnenparlaments in den Räumlichkeiten des Landtages statt. Die Beschlüsse des Tiroler SchülerInnenparlaments werden anschließend an die Präsidentin des Landtages übermittelt und an die zuständigen Ausschüsse weitergeleitet.
Allparteienantrag: Grenzkontrollen in Kufstein beenden
Der Allparteienantrag „Grenzkontrollen in Kufstein beenden“ wurde im Tiroler Landtag einstimmig angenommen.
„Gerade im hochrangigen Straßennetz, sollten alle Maßnahmen getroffen werden, um vorhersehbare und vor allem abwendbare Stau- und Gefahrensituationen zu vermeiden. Nicht zuletzt aufgrund moderner Navigationssysteme verlassen heute viele Autofahrer ab einer gewissen Staulänge bzw. Wartezeit diese Straßennetze und versuchen über das niederrangige Straßennetz, in diesem Fall insbesondere über Kufstein-Zell Richtung Kiefersfelden diese Grenzwartezeiten und Staus zu umgehen. Gerade im Stadtgebiet von Kufstein, das für ein derartiges Verkehrsaufkommen nicht ausgelegt ist, aber auch in den umliegenden Gemeinden der unteren Schranne führt dies zu einer starken Verkehrsbelastung, die mit der Auflassung der Grenzkontrollen jedenfalls vermeidbar wären“, erläutern VP-Klubobmann Wolf und VP-Gemeindesprecher Margreiter.
Maßnahmen zum Schutz vor Belästigung und Hass im Netz
Der Tiroler Landtag hat den gemeinsamen Dringlichkeitsantrag der VP-Abgeordneten Barbara Schwaighofer und der GRÜNE-Vizepräsidentin Stephanie Jicha beschlossen.
Ergebnis der andauernden, digitalen Revolution sind allgemein- und demokratiepolitisch relevante Phänomene, die die Kultur der öffentlichen Debatte und Diskussion negativ verändern. In diesem Zusammenhang zu nennen sind unter anderem Erscheinungsformen wie Hass im Netz und Aufrufe zu Gewalt, Hetze, Verhetzung und Cybermobbing.
Dazu VP-Frauensprecherin Schwaighofer: „Ziel und Opfer solcher Vorgänge sind oftmals Frauen, aber auch Kinder. Aber auch aufgrund anderer Merkmale wie beispielsweise aufgrund der sexuellen Orientierung, der Weltanschauung, der ethnischen Zugehörigkeit, des Alters, aufgrund einer Behinderung oder wegen der Religion werden Menschen tagtäglich insbesondere im Netz fertig gemacht.
Auch sexistische Übergriffe im Internet, die so genannte Cyberbelästigung, nehmen stark zu. Zusätzlich zu verschiedensten Maßnahmen auf Landesebene muss daher auch die Gesetzeslücke auf Bundesebene geschlossen werden, die bei sexistischen Übergriffen im Internet besteht.“
BHS für Gesundheits- und Sozialberufe in Tirol
„Im abgeänderten Antrag wurde einstimmig beschlossen, dass die Tiroler Landesregierung aufgefordert wird, gemeinsam mit der Bildungsdirektion, die trotz des bestehenden Angebots vorhandenen Lücken im Bildungssystem hinsichtlich Ausbildung im Bereich Pflege zu schließen. Um dem diesbezüglichen Fachkräftemangel entgegenzuwirken, sollen neben dem geplanten Schulversuch an der Ferrarischule mit neuem Schwerpunkt Gesundheit und Pflege die Durchführung weiterer Schulversuche geprüft werden“, stellt VP-Pflegesprecherin Martina Nowara fest.
Bei dem Schulversuch an der Ferrarischule werden die jungen Menschen zu PflegeassistentInnen ausgebildet und erhalten dadurch einen schnellen Zugang zu ambulanten und stationären Pflege- und Betreuungseinrichtungen. So sind Lehrinhalte aus der Pflegeassistenzausbildung in den Lehrplan der dreijährigen Fachschule für Sozialberufe integriert, sodass die AbsolventInnen nach Abschluss der Fachschule nur mehr die notwendigen Praktika durchlaufen müssen. „Die Jugendlichen schließen mit der Abschlussprüfung als Bürokauffrau bzw. -kaufmann und nach einem zusätzlichen halben Jahr in der Praxis als Pflegeassistentinnen und –assistenten ab“, erläutert Bildungslandesrätin Beate Palfrader das zukunftsweisende Konzept.
„Wir bieten mit dieser Ausbildung ein innovatives, bedarfsorientiertes Bildungsangebot in den Bereichen Gesundheit und Pflege. An einem Gesundheitsberuf interessierte Jugendliche können bereits im Alter von 15 Jahren und nicht erst ab 17 Jahren die Schule besuchen – damit ergeben sich keine Wartezeiten“, informiert Pflegelandesrat Bernhard Tilg.