In Tirol gibt es ca. 350 Fischereireviere, die von ca. 6.000 aktiven Fischern bewirtschaftet werden. Hinzu kommen nochmals rund 10.000 Personen, die an rund 40 Tiroler Angelteichen fischen. Die gesetzliche Basis dafür bildet das Tiroler Fischereigesetz aus dem Jahr 2002, das heute vom Tiroler Landtag einstimmig novelliert wurde.
„Seit dem Inkrafttreten vor fast 20 Jahren besteht das Tiroler Fischereigesetz nahezu unverändert, die Aufgaben und Herausforderungen haben sich seitdem aber wesentlich verändert. Die heute vom Landtag einstimmig beschlossene Anpassung war deshalb dringend notwendig. Sie beseitigt bürokratische Hürden und schafft neue Möglichkeiten, die Fischbestände zu schützen“, erklärt VP-Landwirtschaftssprecher Josef Edenhauser, die heute im Tiroler Landtag einstimmig beschlossene Gesetzesanpassung.
Mit der Novelle werde beispielsweise erstmals eine Gastfischerkarte eingeführt. „Sie ermöglicht auch Personen, die keine Tiroler Fischerkarte haben, den Fischfang auszuüben. Ausgestellt kann diese rasch und unbürokratisch durch den Fischereiausübungsberechtigten werden. Ebenso wird eine neue Tiroler Fischerkarte im Scheckkartenformat geschaffen, die auch international als Nachweis der fachlichen Qualifikation anerkannt wird“, sagt Edenhauser.
Meilensteine setzt das Gesetz laut dem VP-Landwirtschaftssprecher auch bei Bewirtschaftungsvorgaben und den Schutz von Fischbeständen vor tierischen Räubern. „In der Vergangenheit mussten Fischwässer pauschal nach starren Vorgaben besetzt werden, hier können wir nun treffsicher agieren. Auch kann die Landesregierung mit der nun beschlossenen Novelle zukünftig per Verordnung Vergrämungsmaßnahmen anordnen, um Schäden von Fischwässern, Angelteichen und Fisch- oder Krebszuchtbetrieben durch Otter, Reiher oder Kormorane abzuwenden“, unterstreicht VP-Landwirtschaftssprecher Josef Edenhauser.