Tiroler Landtag beschloss Doppelbudget für 2022/2023

Die letzte Sitzung des Tiroler Landtages im Jahr 2021 stand ganz im Zeichen des Doppelbudgets für die kommenden 2 Jahre. Insgesamt werden im Jahr 2022 Erträgen in Höhe von 4,125 Milliarden Euro Aufwendungen in Höhe von 4,503 Milliarden Euro gegenüberstehen. Im Jahr 2023 sind es 4,144 Milliarden Euro an Erträgen und 4,493 Milliarden Euro an Aufwendungen.

Finanzreferent LH Günther Platter zum Doppelbudget: „Mit Doppelbudget 2022/2023 Krise entgegensteuern, dann Rückkehr zu ausgeglichenem Budget“

„Die Corona-Pandemie wirbelt vieles durcheinander, so auch die Finanzlage des Landes Tirol – einerseits durch getätigte Finanzhilfen, andererseits durch ausbleibende Steuereinnahmen. Um die Auswirkungen der Krise ohne eine Verminderung bestehender Standards zu verkraften, mussten wir bei der Erstellung des Doppelbudgets 2022/2023 unseren bisherigen Finanzkurs, keine neuen Schulden zu machen, verlassen. Der Schuldenstand des Landes wird sich bis 2023 weiter erhöhen, liegt jedoch unter der von mir ausgegebenen Grenze von einer Milliarde Euro. Unser erklärtes Ziel ist es, bereits mit dem Doppelbudget 2024/2025 wieder zu einem Nulldefizit zurückkehren. Denn unser Anspruch war und ist es, keine Schulden zu Lasten der nächsten Generation zu machen“, erklärt Finanzreferent LH Günther Platter

Beim Doppelbudget 2022/2023 handelt es sich um kein Sparbudget, wie LH Platter betont, was mit entsprechenden Dotierungen in allen wesentlichen Bereichen zu erklären sei. Die Details: Insgesamt werden im Jahr 2022 Erträgen in Höhe von 4,125 Milliarden Euro Aufwendungen in Höhe von 4,503 Milliarden Euro gegenüberstehen. Im Jahr 2023 sind es 4,144 Milliarden Euro an Erträgen und 4,493 Milliarden Euro an Aufwendungen. Die Finanzschulden des Landes werden sich damit mit Ende 2022 auf 886,9 Millionen Euro und Ende 2023 auf 997,8 Millionen Euro belaufen. Das ergibt eine Pro-Kopf-Verschuldung von 1.167 bzw. 1.312 Euro.

Zwei Drittel der gesamten Ausgaben der Jahre 2022 und 2023, nämlich jeweils knapp drei Milliarden Euro, entfallen auf die Bereiche Gesundheit, Soziales, Wohnen, Bildung und Familien. Allein für den Ausbau der Kinderbetreuung stehen in den kommenden zwei Jahren insgesamt 248,9 Millionen Euro zur Verfügung.

Im Bereich Gesundheit werden die Aufwendungen im Jahr 2023 erstmals die Milliardengrenze überschreiten: Während aktuell 916,4 Millionen Euro budgetiert sind, sind es 2023 1,011 Milliarden Euro. Eine Steigerung wird es auch in der Pflege von 376,1 auf 390,5 Millionen Euro geben. 74,2 Millionen Euro werden in Bauvorhaben der Landeskrankenhäuser investiert. Als Investitionsförderung für die Bezirkskrankenhäuser sind in den kommenden zwei Jahren jeweils acht Millionen Euro budgetiert. Allein zur Stärkung des Standorts setzt das Land Tirol in den Jahren 2022 und 2023 Investitionen und Förderungen von Infrastrukturmaßnahmen im Ausmaß von 395,4 Millionen Euro um. Für die Digitalisierungsförderung und die Breitbandinitiative werden jährlich zehn Millionen Euro bereitgestellt.

Finanzreferent LH Platter verweist im Zusammenhang mit dem Doppelbudget 2022/2023 einmal mehr auf die Verantwortung des Landes gegenüber der nächsten Generation: „Während sich andere auf 100 Jahre verschulden, bleiben wir unserer Linie treu: Wir hinterlassen der nächsten Generation mit dem Doppelbudget 2022/2023 keine Last. Denn die Schulden, die wir jetzt machen, werden innerhalb von zehn Jahren getilgt. Wir sind zuversichtlich, 2024/2025 einen ausgeglichenen Haushalt zu erzielen und damit wieder unserem Leitsatz in Budgetfragen zu folgen, nicht mehr auszugeben als wir einnehmen.“

 

Generalrednerin Mag.a Dr.in Cornelia Hagele zum Doppelbudget 2022/2023

„Die Zeit, in der wir gerade leben, ist ungewiss, denn die Pandemie hat uns vor komplett neue, bisher vollkommen unbekannte Herausforderungen gestellt. Eine Pandemie, die jeden einzelnen, unser Leben und unsere Gesellschaft dramatisch verändert hat. Das macht uns Angst und verunsichert uns. Was in solchen Phasen von Seiten der Politik daher besonders wichtig ist, ist Stabilität, Verlässlichkeit und eine Richtschnur, an der man sich orientieren kann. Und genau das geben wir mit den vorliegenden Budgets für die Jahre 2022 und 2023 vor,“ stellt die diesjährige Generalrednerin der Tiroler Volkspartei, Landtagsabgeordnete Mag.a Dr.in Cornelia Hagele klar.

„Im Gegensatz zu anderen Bundesländern, haben wir gerade jetzt die finanziellen Möglichkeiten zu investieren. Zu investieren bedeutet sich zu bewegen, Arbeit zu schaffen, Sicherheit zu geben. Dank der fleißigen Tirolerinnen und Tiroler, unserer tollen Unternehmen und der konsequenten Politik der letzten Jahre können wir uns das leisten.

Für ein gutes Leben sind aber zugegebenermaßen vor allem die Posten, für die wir Geld ausgeben, auschlaggebend. Also was ist jetzt der gemeinsame Nenner, auf dem ein gutes Leben aufgebaut werden kann. Genug zu essen, ein leistbares Dach über dem Kopf, funktionierende Gesundheitseinrichtungen, leistbare, sauberere Energie, Wirtschaftswachstum unter menschenwürdigen Arbeitsbedingungen, Bildungsmöglichkeiten, Gerechtigkeit, Geschlechtergleichheit.

Dieses Budget gibt Perspektiven - Natürlich könnte es immer und überall ein bisschen mehr sein. Jede hat unterschiedliche Schwerpunkte, die ihr ganz besonders wichtig sind. Dieses Budget lässt atmen, es lässt leben, es lässt uns die Zukunft gestalten. Lasst uns das Richtige tun und geht gemeinsam mit uns den Weg, der das Ziel hat, ein gutes Leben für alle unsere TirolerInnen zu schaffen!“ so LA Hagele abschließend.

Hier klicken und die Budgetrede unserer Landtagsabgeordneten Mag.a Drin Hagele lesen.

Weitere Gesetze & Regierungsvorlagen, die im Tiroler Landtag beschlossen wurden:

•    Mobilitätsprogramm des Landes Tirol 2022-2030
•    Födervereinbarungen zwischen dem Land Tirol, Tiroler Gemeindeverband, Stadt Innsbruck, Osttiroler Tierschutzverein und Tierschutzverein Tirol
•    Digitalisierung des Schulunterrichts - Endgeräte für Lehrpersonen
•    Änderung Tiroler Jugendschutzgesetz
•    Änderung Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 und Starkstromwegegesetz 1969
•    Änderung Innsbrucker Stadtrecht 1975