Landeskoalition will Bettenobergrenze für Tourismusbetriebe landesrechtlich verankern und bekennt sich klar zu kleinstrukturierten Betriebsformen.
300 Betten als Maximum – mit dieser Ansage hat sich die Tiroler Landesregierung bereits klar zu kleinstrukturierten Betriebsformen und einem sparsamen Umgang mit Grund und Boden im Tourismus bekannt. Dabei dienen der Tiroler Weg, also die Tourismusstrategie des Landes, sowie der Raumordnungsplan „raumverträgliche Tourismusentwicklung 2030“ als Leitplanken. ÖVP und Grüne bringen jetzt einen Landtagsantrag ein, der die Tiroler Landesregierung auffordert, eine landesrechtlich verankerte Bettenobergrenze zu prüfen. „Der Tourismus gehört unweigerlich zu Tirol und hat in unserem Land Wohlstand und Fortschritt ermöglicht. Es ist aber an der Zeit, negativen Entwicklungen entgegenzutreten und den Tourismus zukunftsfit aufzustellen. Die Tiroler Landesregierung hat gemeinsam mit der Branche bereits einen nachhaltigen Weg im Tourismus aufgezeigt und wesentliche Pflöcke eingeschlagen – dazu gehört auch eine Bettenobergrenze für Tourismusbetriebe. An dem breiten politischen Willen, keine Betriebe über 300 Betten mehr zuzulassen, besteht kein Zweifel. Deshalb soll die Landesregierung mit der Rückendeckung aus dem Tiroler Landtag prüfen, inwieweit eine Bettenobergrenze für Tourismusbetriebe landesrechtlich verankert werden kann“, erklären VP-Klubobmann Jakob Wolf und der Tourismussprecher der Grünen, Georg Kaltschmid.
„Die Zeit der großen Bettenburgen ist vorbei. Sie laden mit fragwürdigen Investmentmodellen zu versteckten Freizeitwohnsitzen ein oder man findet sie nach kurzer Zeit auf diversen Angebotsplattformen von Billigdiscountern, da die gewünschten Gäste ausbleiben. Darüber hinaus nehmen sie den eingesessenen Familienbetrieben die Gäste sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weg“, begründen die beiden Landespolitiker. Große Projekte auf der grünen Wiese, die noch dazu jede Menge Verkehr mit sich bringen, wolle niemand mehr. Zudem habe man in Tirol genug Betten, die es gelte qualitätsvoll zu einem ehrlichen Preis und das am besten ganzjährig zu füllen. „In der Koalition sind wir uns einig, dass der Weg des neuen Tiroler Tourismus ein anderer sein muss. Weg von mehr Betten, hin zu mehr Qualität. Das haben wir in der Tourismusstrategie sowie auch in der raumverträglichen Tourismusentwicklung schon ganz klar zum Ausdruck gebracht und daran werden wir uns auch politisch orientieren. Jetzt geht es um die rechtlichen und vor allem verbindlichen Rahmenbedingungen. Mit diesem Antrag wird sich zeigen, inwieweit eine verpflichtende Obergrenze von 300 Betten rechtlich umsetzbar ist“, so Wolf und Kaltschmid abschließend.