Ohne Wasserkraft ist die Energiewende in Tirol nicht machbar

Neues Gesetz von Gewessler wäre ein Bremsklotz für die Wasserkraft

Entwurf des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes ist in seiner jetzigen Form ein Bremsklotz für den Ausstieg aus Kohle, Öl, Gas und Atomstrom

 

„Wie ernst ist es den Grünen in Tirol und im Bund wirklich mit der Klimaneutralität und der Energiewende?“ Diese Frage stellt sich VP-Energiesprecher LT-Vizepräsident Anton Mattle heute angesichts der jüngsten Äußerungen des Grünen Klubomanns Gebi Mair zur Wasserkraft und zum Begutachtungsentwurf des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes. Dieses sieht vor, Wasserkraftwerke zum Teil von Förderungen auszuschließen, auch wenn sie alle umweltrechtlichen Verfahren positiv durchlaufen haben und alle Genehmigungen vorliegen. „Das passt für mich hinten und vorne nicht zusammen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses Gesetz so beschlossen wird“, konstatiert Mattle: „Wenn wir es nicht schaffen, unser Energiesystem von Öl und Gas auf erneuerbare Energieträger wie Wasser, Biomasse, Sonne oder Umweltwärme umzustellen, können wir alle Klimaziele in den Wind schießen. Wir brauchen ausnahmslos alle erneuerbaren Energiequellen, wenn wir die Energiewende und die Klimaziele auch nur irgendwie erreichen wollen– selbst dann, wenn wir unseren Energiebedarf massiv reduzieren“, bekräftigt Tirols Landtagsvizepräsident.

Tirol hat bereits im Jahr 2011 einen ökologisch verträglichen Ausbau der Wasserkraft um 2,8 Terawattstunden beschlossen. Im Koalitionsübereinkommen der Bundesregierung ist festgelegt, dass die Wasserkraft in Österreich um fünf Terawattstunden ausgebaut werden soll. Die Photovoltaik soll gar um elf Terawattstunden ausgebaut werden. „Egal um welchen erneuerbaren Energiebereich es geht – alle Ausbauziele sowohl im Bund als auch im Land Tirol sind äußerst ambitioniert und nur dann erreichbar, wenn alle an einem Strang ziehen. Ohne konsequente Nutzung der Wasserkraft ist die Energiewende nicht machbar“, so Mattle. Nicht zuletzt deshalb haben die Tiroler Landesregierung zuletzt eine Umsetzungsförderung für Gemeinde- und Regionalkraftwerke beschlossen. Mit dieser Förderung sollen Gemeinden bei Machbarkeitsstudien, behördlichen Vorprüfungen und Planungskosten für Kraftwerksprojekte unterstützt werden.