Einstimmig wurde heute die Novelle des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes im Tiroler Landtag mit einer Ausnahme beschlossen. „Durch diese Novelle stehen jetzt jährlich weitere 18,25 Millionen Euro für das Betreuungspersonal zur Verfügung. Für das Jahr 2022 sind das insgesamt 102,65 Millionen Euro. Das bedeutet eine Vervierfachung der eingesetzten Finanzmittel seit 2008. Man kann daher zurecht sagen, der Landesregierung ist hier ein großer Wurf für die Elementarpädagogik in Tirol gelungen. Dies zeigt auch die hohe Zustimmung im Tiroler Landtag. Diese Initiative bringt die Kinderbetreuung in Tirol einen Riesenschritt voran, sie ist ein echter Meilenstein und liefert einen positiven Schub in jenen Bereichen, wo noch Schwachstellen sind“, bewertet der Familiensprecher der Tiroler Volkspartei, LAbg. Florian Riedl, die Kinderbetreuungs-Novelle.
„Schon in den letzten Jahren wurde die Kinderbetreuung unter der Federführung der zuständigen Landesrätin Beate Palfrader massiv ausgebaut. Mit aktuell 301 Kinderkrippen in Tirol hat sich die Zahl der Einrichtungen seit dem Jahr 2010/2011 beinahe verdoppelt. Zudem konnten weitere 44 Horte eröffnet werden. Auch die Anzahl der Kindergärten in Tirol wurde wesentlich erhöht. Es kamen in den letzten 11 Jahren 37 Einrichtungen hinzu, derzeit gibt es aktuell 484 Kindergärten in unserem Bundesland. Fast alle Tiroler Kindergrippen, nämlich 94%, verfügen zudem über einen eigenen Mittagstisch“, lässt LAbg. Riedl die Landes-Leistungen der letzten Jahre Revue passieren, der LRin Beate Palfrader für ihr langjähriges Engagement um die Elementarpädagogik dankt.
„Zukünftig wird die zweite Kindergartengruppe mit zusätzlichen 4.000 Euro und die dritte Gruppe mit zusätzlichen 2.000 Euro gefördert. Die elementaren Bildungseinrichtungen erhalten eine neu eingeführte Förderung für die Leitertätigkeit. Für die erste Gruppe in der Höhe von 2.339 Euro und für jede weitere Gruppe in der Höhe von 668 Euro. Weiters wird die Ferienförderung auch auf neue Beine gestellt. Pro Betreuungsstunden und Gruppe werden zukünftig 30 Euro vergütet. Die Ferienbetreuung wird somit gerecht nach den konkreten Öffnungszeiten gefördert. Diese Verbesserung kommt besonders den berufstätigen Eltern zu Gute, die nicht über die ganzen Ferienwochen Urlaub nehmen können. Die verbesserten Fördersätze bedeuten beispielsweise für einen viergruppigen Kindergarten mit einer Ferienöffnung von 800 Stunden bis zu 58.000 Euro mehr an Förderung pro Jahr“, informiert LAbg. Florian Riedl, über die weiteren wichtigsten Eckpunkte des neuen Tiroler Kinderbetreuungsgesetzes.
„Der von Volkspartei und Grünen eingebrachte Zusatzantrag, im Rahmen einer Landes-Enquete die juristischen Fragen für einen Rechtsanspruch in der Kinderbetreuung zu klären, wurde einstimmig angenommen“, zeigt sich Riedl zufrieden. Den SPÖ-Zusatzantrag, der keine Mehrheit fand, bezeichnete Riedl als vollkommen unseriös, dieser Antrag sei anscheinend der bevorstehenden Landtagswahl geschuldet. Auch die SPÖ-regierten Bundesländer Wien, Burgenland und Kärnten haben diesen geforderten Rechtsanspruch nicht verankert.