Gutachten bestätigt Rechtsmäßigkeit der Einschränkungen. Land will weiterhin Wildwuchs an Freizeitwohnsitzen mit strengen Kontrollen zurückdrängen.
„Der Widerstand gegen die vermehrten Kontrollen ist keine große Überraschung“, so reagiert der VP-Gemeindesprecher und Landtagsabgeordnete Alois Margreiter auf das heute präsentierte Freizeitwohnsitz-Gutachten von Peter Bußjäger. „Als Land Tirol setzen wir alle Hebel in Bewegung, um Wohnen in Tirol leistbar zu halten und Einheimischen die Schaffung von Eigentum zu ermöglichen. Dazu gehört auch das konsequente Vorgehen gegen illegale Freizeitwohnsitze, die den Immobilienmarkt in Tirol zusätzlich befeuern“, erklärt der Bürgermeister von Breitenbach.
Vom Kampf gegen Spekulation und illegale Wohnraumnutzung lasse man sich auch durch den Gegenwind einer Hand voll Immobilienentwickler und Investoren nicht abbringen. „Wir stehen ohne Wenn und Aber hinter den Tiroler Gemeinden, die in enger Abstimmung mit dem Land die Kontrollschrauben Schritt für Schritt anziehen. An unserem klaren Ziel, nämlich den Wildwuchs an Freizeitwohnsitzen zurückzudrängen, ändert auch das heute präsentierte Gutachten nichts. Im Gegenteil: Es zeigt, dass die gesetzlichen Instrumente und die Kontrollen zu wirken beginnen und der Druck auf illegale Nutzer steigt“, macht Margreiter deutlich.
Vielmehr untermauere das Gutachten sogar die Rechtsmäßigkeit der Einschränkungen im Bereich der Freizeitwohnsitze. „Das besonders strenge Regelungsregime in Tirol übertrifft die Gesetzeslage in den anderen Bundesländern deutlich. Dass das verfassungsrechtlich unbedenklich ist, wird im Gutachten bestätigt, weil ein deutliches öffentliches Interesse an leistbarem Wohnraum besteht. Deshalb ist es notwendig, harte Maßnahmen zu treffen und illegalen Freizeitwohnsitzen keine Chance zu geben. Wer strenge Regeln einführt, der muss aber auch strenge Kontrollen durchführen“, so der VP-Gemeindesprecher.
Auch die heute erhobene Forderung, dass es eine klare Handlungsanleitung für Bürgermeister und Gemeinden geben müsse, ist für den Landtagsabgeordneten nicht nachvollziehbar. „Im April 2020 wurde an alle Gemeinden ein gemeinsam mit den Bezirkshauptmannschaften erarbeiteter, 19-seitiger Leitfaden zur Feststellung von Freizeitwohnsitzen zugestellt. Es ist klar geregelt, wie hier vorzugehen ist. Diese Forderung ist also bereits längst erfüllt“, stellt Alois Margreiter abschließend klar.